Was soll ich tun?
Kants zweite große Frage gilt der Moral. Seine Antwort beginnt nicht bei Geboten, Gefühlen oder Folgen — sondern beim Willen dessen, der handelt.
1785 erscheint die „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ — ein schmales Buch mit gewaltigem Anspruch: Kant will den obersten Grundsatz der Sittlichkeit aufspüren und begründen, unabhängig von Weltbildern, Traditionen und zufälliger Erfahrung. In drei „Übergängen“ führt das Werk von der alltäglichen Moralerfahrung bis zur philosophischen Begründung. Und es beginnt mit einem der berühmtesten Sätze der Philosophiegeschichte:
Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.
Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), AA IV 393
Talente wie Witz und Urteilskraft, Charakterstärken wie Mut, selbst Glückseligkeit — all das ist für Kant nur bedingt gut: In den Händen eines bösen Willens kann es Schaden anrichten. Der gute Wille dagegen ist nicht gut durch das, was er bewirkt oder erreicht, sondern allein durch sein Wollen — er ist „an sich“ gut. Damit ist der Kurs gesetzt: Moral entscheidet sich innen, nicht am Erfolg.
Aus Pflicht — nicht bloß pflichtgemäß
Ob eine Handlung moralischen Wert hat, entscheidet für Kant nicht ihr Ergebnis, sondern ihr Beweggrund.
Kants bekanntestes Beispiel ist der ehrliche Krämer: Ein Kaufmann, der alle Kunden zum gleichen fairen Preis bedient, handelt äußerlich völlig korrekt. Tut er es aber nur aus Klugheit — weil ehrliche Läden Vertrauen und Stammkunden gewinnen —, dann handelt er bloß „pflichtgemäß“: Die Handlung stimmt mit der Pflicht überein, ihr Motiv aber ist der eigene Vorteil. Moralischen Wert hat dieselbe Handlung erst, wenn der Kaufmann ehrlich ist, weil er niemanden übervorteilen will — wenn er „aus Pflicht“ handelt. Die wirtschaftlichen Vorteile sind dann bloß ein Nebeneffekt.
Ein und dieselbe sichtbare Handlung kann also moralisch völlig verschieden wiegen — je nachdem, welche Maxime ihr zugrunde liegt. Die bloße äußere Übereinstimmung mit der Pflicht nennt Kant Legalität, das Handeln aus Einsicht in die Pflicht Moralität. Wichtig: Pflicht ist bei Kant kein fremder Befehl von oben, sondern eine Nötigung, die aus der eigenen Vernunfteinsicht entsteht.
Quellen: Wikipedia: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (Pflicht, Krämer-Beispiel, Maxime) · Wikipedia: Kategorischer Imperativ
Zwei gute Taten unter dem Röntgenschirm
Ausgedachte Szene nach Kants Beispielen in der Grundlegung (AA IV 397 f.).
Der Krämer gibt einem Kind genauso ehrlich heraus wie jedem Erwachsenen.
„Wer als Schwindler gilt, verliert Kundschaft.“
Beweggrund: der eigene Vorteil
pflichtmäßig
Die Menschenfreundin hilft einem Nachbarn, weil es ihr Freude macht.
„Ich freue mich, wenn andere froh sind.“
Beweggrund: Neigung, also Mitgefühl
pflichtmäßig
1 · Dein Urteil
Beide tun, was sich gehört. Welche Tat hat mehr moralischen Wert? Tippe deine Antwort an.
2 · Röntgenblick
Von außen sehen beide Taten gleich gut aus. Der Schirm zeigt, warum sie geschehen.
Beide Handlungen sind pflichtmäßig: Sie stimmen mit der Pflicht überein. Der Schirm zeigt den Grund, aus dem sie geschehen.
3 · Umstände wechseln
Ändere die Lage und schau, was von der guten Tat übrig bleibt.
Stell dir vor, ein Betrug am Kind fiele nie auf. Dann trägt der Vorteil die Ehrlichkeit nicht mehr: Sie hing an seinem Nutzen, „sein Vorteil erforderte es“ (AA IV 397). Diese Probe steht nicht bei Kant; sie macht nur sichtbar, worauf die Ehrlichkeit des Krämers ruht.
Diese Wendung stammt von Kant selbst: Ihr Gemüt ist „vom eigenen Gram umwölkt, der alle Teilnehmung an anderer Schicksal auslöscht“ (AA IV 398). Die Freude am Helfen ist weg. Was tut sie?
Jetzt zeigt der Schirm einen anderen Beweggrund: die Pflicht. Genau hier setzt Kant an: Täte sie die Handlung „ohne alle Neigung, lediglich aus Pflicht, alsdann hat sie allererst ihren echten moralischen Wert“ (AA IV 398).
Dann hat die Neigung ihre Hilfe getragen. Kant macht ihr daraus keinen Vorwurf: Die frühere Hilfe war „liebenswürdig“ und verdient Lob. Ihren „wahren sittlichen Wert“ sieht er aber erst dort, wo jemand ohne Neigung hilft, weil es Pflicht ist (AA IV 398).
4 · Drei Stimmen
Probiere beide Umstände aus. Dann sieh dir Kants Antwort an.
Deine Wahl:
Beide Taten sind pflichtmäßig, keine geschieht schon aus Pflicht. Der Krämer handelt „bloß in eigennütziger Absicht“ (AA IV 397). Die Hilfe aus Freude hat, „so pflichtmäßig, so liebenswürdig sie auch ist“, doch „keinen wahren sittlichen Wert“: Sie verdient „Lob und Aufmunterung, aber nicht Hochschätzung“ (AA IV 398). Moralischen Wert hat eine Tat für Kant, wenn sie aus Pflicht geschieht.
Schiller spottete später in zwei Distichen der Xenien (1796, mit Goethe herausgegeben): „Gerne dien ich den Freunden, doch tu ich es leider mit Neigung, / Und so wurmt es mir oft, daß ich nicht tugendhaft bin.“ Und die Antwort darauf: „Da ist kein anderer Rat; du mußt suchen, sie zu verachten, / Und mit Abscheu alsdann tun, wie die Pflicht dir gebeut.“ Schon 1794 hatte Kant auf Schillers Abhandlung „Über Anmut und Würde“ (1793) in einer Anmerkung seiner Religionsschrift geantwortet: Sie seien sich „in den wichtigsten Prinzipien einig“ (AA VI 23 Anm.).
Quellen: Kant, Grundlegung, AA IV 397 (korpora.org) · AA IV 398 · AA IV 407 · Religionsschrift, AA VI 23 f. Anm. · Schiller, „Gewissensskrupel“ (Zeno.org) · Schiller, „Decisum“ (Zeno.org) · Wikipedia: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten · Wikipedia: Über Anmut und Würde
Der kategorische Imperativ
Wie prüfe ich, ob meine Maxime moralisch taugt? Kants Antwort ist kein Katalog von Geboten, sondern ein Testverfahren.
Sollens-Sätze nennt Kant Imperative — und er unterscheidet zwei grundverschiedene Arten:
- Hypothetischer Imperativ
- Gilt nur unter der Bedingung eines Zwecks: „Wenn du gesund bleiben willst, iss nicht zu viel Schokolade.“ Solche Geschicklichkeits- und Klugheitsregeln verpflichten moralisch niemanden — wer den Zweck aufgibt, ist auch die Regel los.
- Kategorischer Imperativ
- Gebietet unbedingt, unabhängig von Zwecken und Neigungen. Er verpflichtet nicht durch den Inhalt einer Handlung, sondern durch ihre Form — die Verallgemeinerbarkeit der Maxime — und gilt für jedes vernünftige Wesen.
- Der Test
- Maxime formulieren → in Gedanken zum allgemeinen Gesetz machen → auf Widerspruch prüfen. Scheitert die Maxime schon im Denken (würden alle falsche Versprechen geben, glaubte niemand mehr Versprechen — der Begriff zerstört sich selbst), verletzt sie eine vollkommene Pflicht; lässt sie sich nur nicht widerspruchsfrei wollen, eine unvollkommene.
- Nicht die Goldene Regel
- „Was du nicht willst, das man dir tu …“ misst Handlungen an den eigenen Wünschen. Kant hielt sie für trivial: Sie sei nur aus dem kategorischen Imperativ abgeleitet und könne kein allgemeines Gesetz sein, weil sie weder Pflichten gegen sich selbst noch Liebespflichten begründe (AA IV 430, Fußnote). Der kategorische Imperativ prüft dagegen Maximen an der Vernunft.
Quellen: Wikipedia: Kategorischer Imperativ · Wikipedia: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Kant betont, dass es nur einen kategorischen Imperativ gibt. Die berühmten Formeln der Grundlegung beleuchten dasselbe Prinzip aus verschiedenen Richtungen:
- 1Universalisierungsformel
„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (AA IV 421) Die Grundformel: Was für mich gelten soll, muss sich als Gesetz für alle denken — und wollen — lassen.
- 2Naturgesetzformel
„Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte.“ (AA IV 421) Ein Anschauungstest: Stell dir eine Welt vor, in der deine Regel so ausnahmslos gilt wie die Schwerkraft — funktioniert sie dann noch?
- 3Menschheitsformel (Selbstzweckformel)
„Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ (AA IV 429) Menschen dürfen nie bloß benutzt werden — der Kern dessen, was wir heute Menschenwürde nennen.
- 4Autonomie und Reich der Zwecke
Sinngemäß (AA IV 434): Handle nur so, dass der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten kann. Der Wille gehorcht keinem fremden Gesetz, sondern seinem eigenen — Autonomie statt Heteronomie. Alle Selbstgesetzgeber zusammen bilden das ideale „Reich der Zwecke“, dessen gesetzgebendes Glied jeder Handelnde sein soll.
Quellen: Wikipedia: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (Formeln, AA IV 421–439) · Wikipedia: Kategorischer Imperativ (Formeln)
Probier es aus: der dreifache Maximen-Prüfstand
Theorie verstanden? Schick eine Maxime durch drei Proben, eine je Formel: Naturgesetz, Selbstzweck und Reich der Zwecke. Kants eigene Beispiele sind dabei, dazu eine Gegenprobe.
Hält deine Regel als Gesetz für alle?
Wähle eine Maxime. Lege zuerst fest, was du erwartest, dann schick sie durch drei Stationen.
Wenn ich in Geldnot bin, leihe ich mir Geld und verspreche die Rückzahlung, obwohl ich weiß, dass ich nie zahlen werde.
Deine Vermutung
Was erwartest du, wenn alle nach dieser Regel handeln?
Station 1 · Naturgesetz
„Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte.“ (AA IV 421)
Zieh den Regler von „nur ich“ bis „alle“ und beobachte die Stadt.
Als allgemeines Gesetz macht die Regel „das Versprechen und den Zweck, den man damit haben mag, selbst unmöglich“, „indem niemand glauben würde, daß ihm was versprochen sei“ (AA IV 422). Sie lässt sich nicht einmal widerspruchsfrei denken.
Denkbar ist diese Welt: „eine Natur nach einem solchen allgemeinen Gesetze“ könnte „immer noch bestehen“ (AA IV 423). Aber kannst du sie wollen?
Denkbar ist diese Welt: Das menschliche Geschlecht könnte nach Kant „gar wohl bestehen“ (AA IV 423). Aber kannst du sie wollen?
Kein Bruchpunkt: Eine Welt, in der alle ihre Versprechen halten, lässt sich denken, und wollen kannst du sie auch. Versprechen würden dort eher verlässlicher.
Nein: „als ein vernünftiges Wesen will er notwendig, daß alle Vermögen in ihm entwickelt werden“ (AA IV 423).
Nein: Es gibt Fälle, „wo er anderer Liebe und Teilnehmung bedarf“; mit diesem Gesetz raubte er sich „alle Hoffnung des Beistandes, den er sich wünscht“ (AA IV 423).
Station 2 · Selbstzweck
„Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ (AA IV 429)
Was sagt Kant: Wird hier jemand bloß als Mittel benutzt?
Der Verleiher „kann unmöglich in meine Art, gegen ihn zu verfahren, einstimmen“: Wer so verspricht, will sich „eines andern Menschen bloß als Mittels bedienen“ (AA IV 429 f.).
Talente verkümmern zu lassen, verträgt sich „wohl mit der Erhaltung der Menschheit als Zwecks an sich selbst, aber nicht der Beförderung dieses Zwecks“ (AA IV 430). Die Menschheit in dir wird nicht benutzt, aber auch nicht gefördert.
Niemandem zu helfen, ist „nur eine negative und nicht positive Übereinstimmung zur Menschheit als Zweck an sich selbst“; die Zwecke anderer müssen „auch, so viel möglich, meine Zwecke sein“ (AA IV 430).
Wer sein Versprechen hält, behandelt den anderen als jemanden, der dem Geschäft zustimmen kann. Das wendet Kants Formel an; Kant bespricht diesen Fall nicht eigens.
Station 3 · Reich der Zwecke
Stell dir eine Gemeinschaft vor, in der jeder die Gesetze mitbeschließt und jeder ihnen selbst unterworfen ist. Kant nennt sie das „Reich der Zwecke“: Ein vernünftiges Wesen gehört als Glied dazu, „wenn es darin zwar allgemein gesetzgebend, aber auch diesen Gesetzen selbst unterworfen ist“ (AA IV 433).
Gesetzbuch im Reich der Zwecke
Wenn ich in Geldnot bin, leihe ich mir Geld und verspreche die Rückzahlung, obwohl ich weiß, dass ich nie zahlen werde.
Nicht eintragbar: Als Gesetzgeber, der selbst darunter steht, kannst du diese Regel nicht beschließen.
Alle drei Stationen kommen zum selben Ergebnis, und das ist kein Zufall: „Die angeführten drei Arten, das Prinzip der Sittlichkeit vorzustellen, sind aber im Grunde nur so viele Formeln eben desselben Gesetzes“ (AA IV 436).
Verletzt eine vollkommene Pflicht gegen andere: eine, „die keine Ausnahme zum Vorteil der Neigung verstattet“ (AA IV 421 Anm.).
Hegel hielt den kategorischen Imperativ für ein bloß formales Prinzip, das fast beliebige Inhalte passieren lasse: Die Form des Gesetzes allein sage nicht, was zu tun ist.
Für Neugierige
Warum handeln wir trotzdem gegen solche Regeln? Kant: „Wenn wir nun auf uns selbst bei jeder Übertretung einer Pflicht Acht haben, so finden wir, daß wir wirklich nicht wollen, es solle unsere Maxime ein allgemeines Gesetz werden“; „nur nehmen wir uns die Freiheit, für uns oder (auch nur für diesesmal) zum Vorteil unserer Neigung davon eine Ausnahme zu machen“ (AA IV 424). Die Unterscheidung der zwei Widersprüche: Manche Maximen können „ohne Widerspruch nicht einmal als allgemeines Naturgesetz gedacht werden“, bei anderen „ist es doch unmöglich, zu wollen“, dass sie es werden (AA IV 424).
Quellen: Kant, Grundlegung, AA IV 421 (korpora.org) · AA IV 422 · AA IV 423 · AA IV 424 · AA IV 398 · AA IV 429 · AA IV 430 · AA IV 433 · AA IV 436 · Wikipedia: Kategorischer Imperativ (Formeln, Rezeption: Hegel)
Oft wird der kategorische Imperativ mit der Goldenen Regel verwechselt. Kant hat sich in einer Fußnote der Grundlegung selbst davon abgegrenzt, mit zwei Fällen, die du hier prüfen kannst.
Zwei, die mit der Goldenen Regel durchkommen
„Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu.“ Das klingt wie der kategorische Imperativ. Kant widerspricht in einer Fußnote und nennt dort selbst zwei Fälle (AA IV 430 Anm.).
Vor Gericht
Ein Verurteilter sagt zum Richter: „Sie wollen doch auch nicht ins Gefängnis. Also dürfen Sie mich nicht verurteilen.“
Kann er sich nach Kants Einwand auf die Goldene Regel berufen?
Kant meint: Nach der Goldenen Regel ist sein Einwand schwer zu entkräften. Sie misst am eigenen Wunsch, und niemand wünscht sich Strafe. Kant: „der Verbrecher würde aus diesem Grunde gegen seine strafenden Richter argumentieren“ (AA IV 430 Anm.). Der Imperativ fragt dagegen nicht, was der Richter sich wünscht, sondern ob seine Maxime als Gesetz für alle taugt.
Der Gleichgültige
Jemand sagt: „Ich will von niemandem Hilfe. Dafür helfe ich auch keinem.“
Verletzt er nach Kant die Goldene Regel?
Kant meint: nein. Was er nicht will, tut er auch keinem an. Kant: „mancher würde es gerne eingehen, daß andere ihm nicht wohltun sollen, wenn er es nur überhoben sein dürfte, ihnen Wohltat zu erzeigen“ (AA IV 430 Anm.). Am Imperativ scheitert er trotzdem, an der Wollen-Probe (Station 1, „Keine Hilfe in der Not“).
Kants Fazit: „Man denke ja nicht, daß hier das triviale: quod tibi non vis fieri etc. zur Richtschnur oder Prinzip dienen könne.“ Die Regel sei „nur aus jenem abgeleitet“ und begründe weder die Pflichten gegen sich selbst noch die Liebespflichten gegen andere noch die „schuldigen Pflichten gegeneinander“ (AA IV 430 Anm.).
Quellen: Kant, Grundlegung, AA IV 430 Anm. (korpora.org) · Wikipedia: Goldene Regel
Quelle: Wikipedia: Kategorischer Imperativ (Prüfverfahren, Goldene Regel)
Und jetzt deine eigene Maxime
Kants Beispiele sind durchgespielt — wie steht es mit einer Regel aus deinem Alltag? Der Prüfer stellt dir Kants Fragen der Reihe nach.
Quellen: Wikipedia: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (vollkommene und unvollkommene Pflichten) · Wikipedia: Kategorischer Imperativ (Menschheitsformel)
Dilemma-Werkstatt: erst du, dann Kant
Acht Fälle, vom Krämer bis zum Mörder an der Tür. Du entscheidest zuerst; danach siehst du Kants Urteil und, wo sie belegt ist, eine Gegenstimme.
Der Sokrates-Spiegel in der Werkstatt ist nach Sokrates benannt, der im Gespräch prüfte, ob die Überzeugungen seines Gegenübers zueinander passen. Der Spiegel tut etwas Ähnliches mit deinen eigenen Urteilen: Ziehen zwei von ihnen in verschiedene Richtungen, stellt er sie nebeneinander und fragt, worin sich die Fälle unterscheiden. Er sagt nicht, welches Urteil das richtige ist.
Quelle: Wikipedia: Sokratische Methode (Elenchos)
Die Fälle sind als kleine Szenen nach Kants Schriften erzählt; „Brötchen beim Bäcker“ wendet seine Formel an, Kant bespricht diesen Fall nicht.
Quellen: Wikipedia: Utilitarismus · Wikipedia: Jeremy Bentham
Die Kritik der praktischen Vernunft
Drei Jahre nach der Grundlegung baut Kant seine Ethik systematisch aus — und verbindet Moral, Freiheit und Hoffnung.
1788 erscheint in Riga die „Kritik der praktischen Vernunft“. Ihr „Grundgesetz“ fasst den Imperativ noch einmal: „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ (AA V 30) Bemerkenswert ist, wie Kant dieses Gesetz begründet — nämlich gar nicht: Das Bewusstsein des Sittengesetzes ist für ihn ein „Faktum der Vernunft“, das sich aus nichts anderem „herausvernünfteln“ lässt, sondern sich jedem vernünftigen Menschen von selbst aufdrängt.
Freiheit und Moralgesetz stützen sich dabei gegenseitig: Die Freiheit ist der Seinsgrund (ratio essendi) des Sittengesetzes — ohne Freiheit gäbe es kein Sollen. Das Sittengesetz wiederum ist der Erkenntnisgrund (ratio cognoscendi) der Freiheit — erst am unabweisbaren „Du sollst“ erfahre ich, dass ich frei bin. Und weil das „höchste Gut“ — Tugend samt der ihr angemessenen Glückseligkeit — von endlichen Wesen allein nicht zu erreichen ist, muss die praktische Vernunft drei Dinge postulieren:
- Freiheit
- Vom Sittengesetz selbst vorausgesetzt: Nur ein freier Wille kann aus Pflicht handeln — im praktischen Leben ist Freiheit damit real, auch wenn sie theoretisch unbeweisbar bleibt.
- Unsterblichkeit
- Die Annäherung an vollkommene Tugend ist ein unendlicher Fortschritt — er verlangt eine Existenz ohne Ende.
- Gott
- Dass Tugend und Glückseligkeit am Ende zusammenstimmen, kann kein Mensch garantieren — dafür muss eine heilige, intelligente Ursache der Natur gedacht werden.
Postulate sind keine Beweise: Kant behauptet nicht zu wissen, dass es Gott oder Unsterblichkeit gibt — die praktische Vernunft muss sie nur annehmen, damit ihr eigenes Ziel kein leeres Versprechen bleibt. Den Schlusspunkt des Buches bildet dann einer der schönsten Absätze, die Kant je geschrieben hat:
Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir.
Kant, Kritik der praktischen Vernunft (1788), Beschluss, AA V 161
DenkzettelZwei Dinge
Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir.
Fundstelle: Kritik der praktischen Vernunft (1788), Beschluss, AA V 161 · Im Original nachlesen
Der berühmteste Satz der zweiten Kritik steht ganz am Ende. Der Himmel oben auf dieser Webseite und das Sternbild im Logo spielen darauf an.
Neu in deinem Logbuch · Zur Sammlung
Quelle: Wikipedia: Kritik der praktischen Vernunft (Faktum der Vernunft, Postulate, Beschluss)
Härtefall: Lügen aus Menschenliebe?
Wie ernst Kant das Unbedingte seiner Ethik meint, zeigt ein kleiner Aufsatz von 1797 — bis heute eine der meistdiskutierten Stellen seines Werks.
Der französisch-schweizerische Denker Benjamin Constant hielt Kant entgegen: Ein Grundsatz, nach dem man sogar einem Mörder, der fragt, ob sich der von ihm verfolgte Freund im Haus versteckt, die Wahrheit sagen müsste, mache jede Gesellschaft unmöglich. Pflichten entsprächen Rechten — und auf eine Wahrheit, die anderen schadet, habe niemand ein Recht. Die Notlüge aus Menschenliebe sei also erlaubt.
Kant antwortet 1797 mit dem Aufsatz „Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen“ — und bleibt hart: Wahrhaftigkeit ist für ihn hier keine bloße Tugendpflicht, sondern eine unbedingte Rechtspflicht, ein „heiliges, unbedingt gebietendes, durch keine Konvenienzen einzuschränkendes Vernunftgebot“ (AA VIII 427). Die Lüge schade jederzeit — „wenn gleich nicht einem andern Menschen, doch der Menschheit überhaupt“, weil sie „die Rechtsquelle unbrauchbar macht“ (AA VIII 426): Wer lügt, und sei es im besten Gewissen, untergräbt das Vertrauen in Erklärungen überhaupt — und damit das Fundament, auf dem alles Recht steht. Ausnahmen, so Kant, würden „die Allgemeinheit vernichten, derentwegen allein sie den Namen der Grundsätze führen“ (AA VIII 430).
Kant spielt in seinem Aufsatz selbst durch, was aus einer Lüge an der Tür folgen kann, und kommt dabei zu einem Argument über die Haftung für unvorhergesehene Folgen.
Es klopft. Was sagst du?
Kants Fall aus dem Aufsatz von 1797 (AA VIII 425–427); die Szene ist ausgemalt.
Dein Freund hat sich vor einem Verfolger in dein Haus geflüchtet. Jetzt steht der Verfolger vor der Tür und fragt, ob dein Freund bei dir ist. Er will ihn töten.
1 · Dein Zug
Wähle, was du tust.
Kant schneidet diesen Ausweg ab. Er stellt seine Frage ausdrücklich für Fälle, „wo er einer Beantwortung mit ja oder nein nicht ausweichen kann“ (AA VIII 426). Ob Schweigen oder eine ausweichende Antwort erlaubt wären, behandelt der Aufsatz nicht. Nimm also an: Du musst mit Ja oder Nein antworten.
Und wenn du antworten musst?
2 · Der Folgen-Baum
Du weißt nicht, ob dein Freund noch im Haus ist. Öffne beide Zweige.
Du lügst.
Der Verfolger zieht ab. Dein Freund ist vorerst gerettet.
Kant: Trotzdem: Wer so lügt, ist „für alle Folgen, die daraus entspringen möchten, auf rechtliche Art verantwortlich“ (AA VIII 427).
Der Verfolger geht, trifft deinen Freund draußen und tötet ihn.
Kant: Dann „kannst du mit Recht als Urheber des Todes desselben angeklagt werden“ (AA VIII 427).
Der Verfolger sucht im Haus und findet deinen Freund vielleicht.
Kant: Diesen Zweig bespricht Kant nicht eigens. Er sagt nur allgemein: Wer bei der Wahrheit bleibt, dem „kann die öffentliche Gerechtigkeit nichts anhaben; die unvorhergesehene Folge mag sein, welche sie wolle“ (AA VIII 427).
Der Verfolger sucht vergeblich. Dein Freund ist längst fort.
Kant: So wäre „die Tat also nicht geschehen“, oder der Verfolger würde beim Suchen im Haus vielleicht „von herbeigelaufenen Nachbarn ergriffen“ (AA VIII 427).
In Kants Baum entscheidet nicht der Ausgang, sondern die Haftung: Der Lügner haftet für jede Folge, der Wahrhaftige für keine.
3 · Drei Stimmen
Wahrhaftigkeit in Aussagen, die man nicht umgehen kann, ist für Kant „formale Pflicht des Menschen gegen jeden, es mag ihm oder einem andern daraus auch noch so großer Nachteil erwachsen“ (AA VIII 426). Dem Mörder tust du mit der Lüge zwar kein Unrecht. Aber du bewirkst, „daß Aussagen (Deklarationen) überhaupt keinen Glauben finden“: ein Unrecht, „das der Menschheit überhaupt zugefügt wird“ (AA VIII 426). Darum sei Wahrhaftigkeit ein „heiliges, unbedingt gebietendes, durch keine Konvenienzen einzuschränkendes Vernunftgebot“ (AA VIII 427).
„Die Wahrheit zu sagen, ist also eine Pflicht; aber nur gegen denjenigen, welcher ein Recht auf die Wahrheit hat. Kein Mensch aber hat Recht auf eine Wahrheit, die anderen schadet.“ Ein unbedingter Grundsatz der Wahrheit würde „jede Gesellschaft zur Unmöglichkeit machen“ (Constant, zitiert bei Kant, AA VIII 425).
Quellen: Kant, Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen, AA VIII 425 (korpora.org) · AA VIII 426 · AA VIII 427 · Wikipedia: Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen · Wikipedia: Benjamin Constant
Was von Kants Ethik bleibt
Kaum ein Moralphilosoph wird bis heute so intensiv weitergedacht — zustimmend wie widersprechend.
Die Einwände kamen früh und blieben prominent: Hegel hielt den kategorischen Imperativ für ein bloß formales Prinzip, das fast beliebige Inhalte passieren lasse; Schopenhauer bezweifelte, dass hinter dem „Du sollst“ mehr steckt als ein theologisches Erbstück, und hielt den Imperativ für verkappt hypothetisch und egoistisch; Kierkegaard fürchtete, dass ein Wille, der sein eigener Gesetzgeber ist, ohne Autorität über sich, Raum für Selbsttäuschung lässt; und Constants Mörder an der Tür hat die Seminare nie verlassen. Doch gerade an der Auseinandersetzung zeigt sich die Kraft des Ansatzes: Jürgen Habermas formte den Imperativ zur Diskursethik um — geprüft wird nicht mehr einsam im eigenen Kopf, sondern dialogisch, im herrschaftsfreien Diskurs aller Betroffenen. Hans Jonas entwarf einen neuen Imperativ für das technologische Zeitalter, der die Folgen unseres Handelns für künftige Generationen einbezieht.
Und die Menschheitsformel wirkt am längsten nach: Dass jeder Mensch Zweck an sich selbst ist und nie bloß Mittel sein darf — dass Würde auf der Autonomie beruht, sich selbst das Gesetz zu geben —, ist bis heute der klassische Bezugspunkt, wo immer über Menschenwürde und Selbstbestimmung gestritten wird. Wie Kant vom moralischen Gesetz im Einzelnen zum Recht und zum Frieden zwischen Staaten kommt, zeigt Kapitel V; sein ästhetisches Gegenstück findet die Ethik in Kapitel IV.
Quellen: Wikipedia: Kategorischer Imperativ (Rezeption: Hegel, Schopenhauer, Habermas, Jonas) · Wikipedia (en): Categorical imperative (Criticism: Schopenhauer, Kierkegaard) · Wikipedia: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (Autonomie und Würde)